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Testamentsspende: „Ich möchte etwas an die nächsten Generationen weitergeben.“

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Im Gespräch mit Notar Mag. Wolfgang Götze von der Kanzlei Götze & Forster in Feldkirch und Förderkreismitglied beim „Netz für Kinder“ über die Testamentsspende.

Was muss ich beim Verfassen meines Testaments beachten, wenn ich dem „Netz für Kinder“ einen Teil meines Nachlasses spenden will?

WG: „Es gibt einige wichtige Punkte, die grundsätzlich in jedem Testament enthalten sein sollten. Dazu gehören: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift der Erblasserin oder des Erblassers sowie Ort und Datum. Außerdem sollte das Testament eine Überschrift haben, wie etwa ‚Letzter Wille’ oder einfach ‚Testament’. Ganz wichtig ist auch die Unterschrift der Person, die das Testament verfasst. Und nicht zuletzt müssen die Personen und Organisationen namentlich erwähnt sein, die einen Teil des Nachlasses erhalten sollen. Hier könnte zum Beispiel stehen: Dem „Netz für Kinder“ vermache ich mein Sparbuch mit der Nummer 123 im Wert von 2.000 Euro.“

Wieso ist es wichtig ein Testament aufzusetzen?

WG: „Ist zum Zeitpunkt des Todes kein gültiges Testament vorhanden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt: Der gesamte Besitz dieser Person geht an die nächsten Verwandten. Möchte man aber selbst entscheiden, an wen sein Vermögen geht, ist ein Testament erforderlich. Am besten erstellt man das Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar, der auch gleich eine fachlich kompetente Beratung anbieten kann. Ich empfehle außerdem, das Testament dort auch zu hinterlegen und im Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder in einem gleichwertigen Register registrieren zu lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Hier werden die persönlichen Daten des Verfassers und das Erstellungsdatum eingetragen, nicht aber der Inhalt der letztwilligen Verfügung.  Im Sterbefall werden diese Register automatisch abgefragt.

Ist es möglich, das Testament zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal abzuändern?

WG: „Natürlich kann das Testament jederzeit geändert oder widerrufen werden. Am besten ist es, das Testament schriftlich zu widerrufen. Es ist aber auch möglich, einfach ein neues aufzusetzen, das dann automatisch das vorhergehende widerruft. Wichtig ist, den Widerruf auch im Testamentsregister eintragen zu lassen und andere Gleichschriften, falls vorhanden, zu vernichten.“

Wofür setzt das „Netz für Kinder“ das Geld aus Testamentsspenden ein?

WG: „Die Testamentsspenden fließen in die zahlreichen Projekte des „Netz für Kinder“: Das Kinderhaus talENTE, die sozialpädagogischen Kindergruppen und Familienwochen und den Ehrenamtlichen.

Vielen Dank an Notar Mag. Wolfgang Götze für das Interview.

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